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Wie groß darf eine Terrasse sein ohne Baugenehmigung?

Gesetze und Richtlinien beim terrassenbau - was gibt es zu beachten?

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die folgenden Angaben sind nicht 100 % rechtssicher. Sie dienen nur als Richtwerte und können sich je nach Bundesland oder Bauordnungsänderungen unterscheiden. Wer ganz sicher gehen will, muss in die jeweilige Landesbauordnung (LBO) schauen oder direkt bei der zuständigen Baubehörde nachfragen.

Richtwerte nach Bundesländern

  • Baden-Württemberg: bis ca. 30 m², Tiefe ohne klare Vorgabe

  • Bayern: bis ca. 30 m², Tiefe bis 3 m

  • Berlin: bis ca. 30 m², Tiefe bis 3 m

  • Brandenburg: bis ca. 30 m², Tiefe bis 4 m

  • Bremen: bis ca. 30 m², Tiefe bis 3,5 m

  • Hamburg: bis ca. 30 m², Tiefe bis 3 m

  • Hessen: verfahrensfrei im EG bei Gebäudeklassen 1–3, keine festen Maße

  • Mecklenburg-Vorpommern: bis ca. 30 m², Tiefe bis 3 m

  • Niedersachsen: bis ca. 30 m², Tiefe meist um 3 m

  • Nordrhein-Westfalen: bis ca. 30 m², Tiefe bis 4,5 m

  • Rheinland-Pfalz: ca. 50 m² oder 50 m³ (je nach Quelle, unbedingt prüfen!)

  • Saarland: bis ca. 36 m², Tiefe bis 3–4 m

  • Sachsen: bis ca. 30 m², Tiefe bis 3 m

  • Sachsen-Anhalt: bis ca. 30 m², Tiefe bis 3 m

  • Schleswig-Holstein: bis ca. 30 m², Tiefe bis 3 m

  • Thüringen: bis ca. 30 m², Tiefe bis 4 m

In fast allen Bundesländern gilt: Rund 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind meist genehmigungsfrei. Einzelne Länder (z. B. NRW oder Rheinland-Pfalz) erlauben etwas mehr. Aber: Ohne Nachschauen geht es nicht – die exakten Regeln stehen in der jeweiligen Landesbauordnung.

👉 Tipp: Vor dem Bauen immer kurz bei der Baubehörde anrufen – spart Ärger, Zeit und im Zweifel auch Geld.

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